Mountainbike-Touren und Haftpflichtfragen !

Heute hatte der Tagesanzeiger eine interessante Headline: „Millionenklage gegen CS nach tragischem Unfall.“ Interessant dabei ist, dass es sich um eine Schadenersatzklage wegen dem tödlichen Unfall des Schweizerischen McDonald-Chefs auf einer durch die Credit-Suisse organisierten Tour  im letzten Sommer handelt. Die Witwe möchte die CS für das Unglück zur Verantwortung ziehen. Die Konsequenz einer Verurteilung der CS könnte meiner Meinung nach einiges in der Mountainbike-Welt auslösen.

Der Kommentar des Tagi-Co-Redaktors auf der nächsten Seite ist zwiespältig. Zwar wünscht er sich keine „amerikanischen Verhältnisse“, befürwortet aber eine Untersuchung und will gerichtlich bewiesen sehen, dass der Tour-Operator (Scott) bzw. die CS „die nötigen Sicherheitsmassnahmen ergriffen“ haben.

Im Hauptartikel wird dann die Sachlage nochmals rekonstruiert. Bedenklich sind Sätze wie: „So trug er offenbar Bike-Schuhe mit einer Klick-Vorrichtung, die bei einem Sturz fast zwangsläufig bewirken, dass der Fallende am Velo angebunden bleibt. … Für die Gutachter ist somit klar: Knoll hatte bei seinem Sturz keine Chance.“

Meine Meinung: Mountainbiken ist ein relativ ungefährlicher Sport mit einem trotzdem relativ hohen Restrisiko, wie beispielsweise Autofahren oder Wandern. Ich bin überzeugt, dass jeder Mountainbiker sich des Risikos bewusst ist, dass er an gewissen Stellen einfach nicht Fallen darf, gleich wie sich jeder Autofahrer bewusst ist, dass er nicht auf der linken Strassenseite fahren darf. Ich finde es unzumutbar einen MTB-Tourenanbieter bzw. deren Auftraggeber so tief in die Verantwortung zu nehmen, dass sie bei solchen Unfällen mit Millionenklagen rechnen müssen. Dabei sollte man keinen Unterschied zwischen einer Grossbank oder einem Veloclub machen.

Die Folgen sind klar: Amerikanische Verhältnisse! Wenn diese Klage gutgeheissen wird, muss jeder der eine MTB Tour organisiert sich dies zukünftig mehr als zwei mal überlegen. Und wenn nicht der Tour Operator Schuld ist, könnte man ja den Waldbesitzer oder den Wanderweg-Hersteller verklagen, …oder gleich den Mountainbike-Hersteller!

Ich weiss, das ist alles etwas polemisch, aber in den zwei Jahren USA sah ich die negativen Folgen dieser Rechtskultur. In der Schweiz sollten immer noch ‚gesunder Menschenverstand‘ und ‚Selbstverantwortung‘ wichtiger sein als Gesetze und Gerichte. Ich bin gespannt wie das Urteil ausgeht.

PS: Um nicht falsch verstanden zu werden: Natürlich haben professionelle MTB Touren – Operator eine  Verantwortung die Kunden über Risiken und Gefahren aufzuklären. Das heisst aber nicht, dass man jederzeit vor dem Besteigen eines Mountainbikes ein Papier mit dem Text „Mountainbiken ist tödlich“ unterschreiben muss.

4 Kommentare zu “Mountainbike-Touren und Haftpflichtfragen !

  1. Heiner Lanz
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    Bin auch deiner Meinung bzgl. Selbstverantwortung. Jedoch, sollte der Veranstalter – was ich aber eher nicht glaube – Ungeübte einfach so auf Klickpedalen gesetzt hat, dann war damit zu rechnen, dass der eine oder andere einen Abflug macht.

  2. Denis
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    Also ich versehe nicht, wie man da fahren kann, wenn man weiss, dass man tödlich stürzen kann. Klar ist dies keine scharfe Grenze, aber vom Bild her, find ich das ne relative klare Sache.
    Im Zweifelsfalle eben stossen oder zurückfahren. Wieso der Sponsor zudem angegriffen wird ist mir ein Rätsel. Wenn überhaupt, müsste der Veranstalter Verantwortung tragen.
    Aber schlussendlich ist meiner Ansicht jeder selber für sich verantwortlich.

  3. Ralph
    Antworten

    Wenn die Klage durchkommt, dann Prost! Dann werden es wirklich amerikanische Verhältnisse. Wie muss sich ein Veranstalter denn absichern für solch eine Tour?? Jeder der sich auf ein MTB setzt wird doch ein bißchen was über die „Gefahr“ wissen, oder? Na gut, es gibt auch die Supermänner die alles können aber eigentlich alles vergeigen! Manchmal sogar ihr eigenes Leben 🙁
    Und Vorsicht: Der Inhalt ist heiß – Verbrühungsgefahr! Mit sowas hats mal angefangen! Lächerlich 😕

  4. Florian
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    Dieser Punkt im Artikel ist in meinen Augen der Knackpunkt:
    «Die Fähigkeiten der Teilnehmer waren der Tour keineswegs angepasst.»
    Die Teilnehmer richtig einzuschätzen und nicht auf Teufel-komm-raus jedem eine Tour verkaufen zu wollen ist wirklich eine Herausforderung, der sich Veranstalter stellen müssen (hatte da schon meine eigenen Beobachtungen).
    Und vor Gefahren muss gewarnt werden. Der Guide kann nicht davon ausgehen, dass jeder Teilnehmer Touren im alpinen Gelände gewohnt ist. Und wenn – als Teilnehmer einer geführten Tour erwartet man wohl auch solche Betreuung.
    Ob das jetzt im Einzelfall geschehen ist, wissen wir nicht.
    Wir wissen auch nichts über eventuelle AGB, die unterschrieben wurden.
    Wenn man allerdings seine Kunden auf die Gefahren hingewiesen hat, sollte die Justitz den Teilnehmern aber auch ein gewisses Mass an Eigenverantwortung zutrauen und zurechnen.

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